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Regeländerungen 2008
Regel 4-2
Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff; Strafenvermerk
Das Mitführen,
jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder eines Schlägers, der
den Bestimmungen
der Regel 4-2 widerspricht, wird auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen
von mehr als 14 Schlägern geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4
Strafschläge). Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Driver macht, fällt als
Strafe die Disqualifikation an.
Regel 12-2 Ball
identifizieren
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein,
an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu früher im
Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war. (siehe auch
entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen eines falschen Balls
im Hindernis entfällt).
Regel 14-3
Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung
Die Regel
enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel zum Gebrauch
von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche
Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte
verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen
Rechenfunktionen enthalten.
Regel 15-3 Falscher
Ball
Da ein Spieler
nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis identifizieren darf,
ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen.
Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.
Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen
Wenn ein
Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerben nicht in die Puttlinie zu
treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als
Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die eine solche
Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher nur in einer Entscheidung geregelt).
Regel 19-2 Ball in
Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung
Trifft der Ball eines Spielers nach
einem Schlag dessen Ausrüstung, Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen
Strafschlag und nicht mehr zwei Strafschläge bzw. Lochverlust zu.
Regel 20-7c Vom
falschen Ort spielen: Zählspiel
Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt,
die die Doppelstrafe vermeidet, wenn ein Spieler vom falschen Ort spielt und fälschlich
einen Ball ersetzt (siehe entsprechende Änderung zu Regel 15-2)
Regel 24-1
Bewegliche Hemmnisse
Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten
oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in Bewegung ist.
Regel 27-1 Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht
innerhalb von fünf Minuten gefunden
Der Begriff
„berechtigte Anzeichen“ wird durch „bekannt oder so gut wie sicher“ ersetzt,
wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in einem Hemmnis (Regel
24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel
25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend angesehen werden darf. Siehe entsprechende
Änderungen der Erklärung „Verlorener Ball“ und Regel 18-1
Anhang II
Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Hier wird unter Bezug auf ein
separates Testverfahren ein höchstzulässiger Trampolineffekt eines Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger
mit einem höheren Wert sind ab dem 01.01.2008 nicht mehr zugelassen.
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
a)
Hat eine Spielleitung die „List of Conforming
Driver Heads“ ausdrücklich in der Ausschreibung eines
Wettspiels in Kraft gesetzt, so muss ein Schläger gespielt werden, der auf
dieser Liste enthalten
ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
b)
Wird
die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so muss ein
fraglicher Schläger nicht in dieser Liste
aufgeführt sein, muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er
getestet würde. Keinesfalls darf er in der „List of Non-Conforming
Drivers“ enthalten sein.
Die Listen
finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in den
Bereichen Rules > Equipment. Schläger, die auf beiden
Listen fehlen, müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt
haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der
ausdrücklich zugelassen ist. Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die
Anwendung dieser Regel zu ignorieren.
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